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Sonderfall: Unwetter

Flug wegen Unwetter ausgefallen? Entschädigung ist oft ausgeschlossen. Betreuungsleistungen können trotzdem anfallen. Kostenlos prüfen.

Flugzeug vor Gewitterwolken mit Blitzen

Wetterbedingte Flugverspätungen werden grundsätzlich nicht entschädigt, da sie als „außergewöhnliche Umstände“ gelten. Dazu zählen Gewitter, Blitzschläge, Schneestürme, Aschewolken und Ähnliches.

Was Ihnen trotzdem zusteht

Ab 2 Stunden Verspätung dürfen Fluggäste die üblichen Versorgungsleistungen der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen. Zieht sich ein Unwetter über Nacht, muss die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen.

Ob das Wetter tatsächlich die Ursache war oder nur als Begründung genannt wird, lässt sich oft erst mit den Flugdaten beurteilen. Lassen Sie Ihren Fall deshalb kostenlos prüfen.

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Unverbindlich, ohne Vorabkosten und bis zu 3 Jahre rückwirkend.

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Häufige Fragen

Gibt es bei Unwetter Entschädigung?

Schweres Unwetter kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, dann entfällt die EU261-Pauschale oft.

Welche Leistungen muss die Airline trotzdem erbringen?

Betreuung, Verpflegung, Umbuchung oder Erstattung können unabhängig von der Pauschale relevant sein.

Wer entscheidet, ob Unwetter „außergewöhnlich“ war?

Das hängt vom konkreten Fall ab. Wir prüfen die Umstände individuell.

Lohnt sich eine Prüfung trotzdem?

Ja, manchmal liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor oder andere Ansprüche bestehen.

Ist die Ersteinschätzung kostenlos?

Ja, vollständig kostenlos und unverbindlich.